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Geschäftsbedingungen

Captiv8 Aquaculture („Captiv8“) beschäftigt sich mit der Herstellung und dem Vertrieb von Aquakultursystemen und -komponenten sowie Feinchemikalien und Laborbedarf („Produkte“) an Kunden, die in den Bereichen Aquakultur, Aquaponik, Gartenbau, Hydrokultur, wissenschaftliche Forschung, Bildung und Ausbildung tätig sind. Erhaltung von Arten, die in bedrohten Lebensräumen endemisch sind, und die Installation und/oder Pflege von zoologischen Ausstellungen, einschließlich solcher für Unterhaltung, Forschung, Bildung und Erholung.Durch die Nutzung von Captiv8-Produkten oder -Dienstleistungen werden Sie (der "Kunde", "Käufer" oder "Benutzer") erklärt sich damit einverstanden, an die folgenden Bedingungen gebunden zu sein, die zusammen mit jeder von Captiv8 und dem Kunden ausgeführten Bestellung die gesamte Vereinbarung ("Vereinbarung") zwischen Captiv8 und dem Kunden darstellen. Alle Bestimmungen, die in einem von . herausgegebenen Dokument enthalten sind Käufer werden ausdrücklich abgelehnt, und wenn die Bedingungen dieser Vereinbarung von den Bedingungen des Angebots des Käufers abweichen, gilt dieses Dokument als Gegenleistung r Angebot und gilt nicht als Annahme des Dokuments des Käufers. Der Erhalt der Produkte durch den Käufer oder der Beginn der im Rahmen dieser Vereinbarung erbrachten Dienstleistungen durch Captiv8 gilt als Annahme dieser Vereinbarung durch den Käufer. Dies ist die vollständige und ausschließliche Vertragserklärung zwischen Captiv8 und dem Käufer in Bezug auf den Kauf der Produkte durch den Käufer. Verzichtserklärungen, Zustimmungen, Modifikationen, Ergänzungen oder Änderungen der hierin enthaltenen Bedingungen sind nur dann bindend, wenn sie schriftlich vorliegen und von Captiv8 und dem Käufer unterzeichnet wurden. Das Versäumnis von Captiv8, den Bedingungen in einer nachfolgenden Mitteilung des Käufers zu widersprechen, stellt keinen Verzicht oder eine Änderung der hierin dargelegten Bedingungen dar. Alle Bestellungen bedürfen der schriftlichen Annahme durch einen bevollmächtigten Vertreter von Captiv8.

  1. Sicherheitsvorkehrungen​

    1. Das Produkt wird außerhalb der Reichweite von Minderjährigen, Haustieren und jedem, der beabsichtigt, das Produkt zu missbrauchen, sicher aufbewahrt oder irgendein Aspekt der Sicherheitsvorkehrungen und/oder des auf der Außenverpackung aufgedruckten Mischprotokolls missachtet, oder es mangelt an Erfahrung und/oder Fähigkeit, Verwenden Sie den Artikel genau nach den Anweisungen von Captiv8 Aquaculture auf der Verpackung und in der Produktliteratur.

    2. Der Benutzer wird den Kontakt des Produkts mit Haut, Augen und Schleimhäuten vermeiden. Der Benutzer trägt beim Umgang mit dem Produkt Schutzbrillen und Handschuhe.

    3. Der Benutzer wird niemals Staub oder Dämpfe von Produkten einatmen.

    4. Falls zutreffend, wird der Benutzer das Produkt immer in einem gut belüfteten Bereich mischen.

    5. Der Benutzer muss alle Sicherheitsvorkehrungen und Mischprotokolle lesen und befolgen, bevor er das Werkssiegel des Produkts öffnet.

    6. Falls zutreffend, wird der Benutzer das Produkt in einem geeigneten Temperaturbereich lagern, ohne Sonnenlicht oder UV-Licht auszusetzen.

  2. Preis

    1. Alle von Captiv8 veröffentlichten oder von den Vertretern von Captiv8 angegebenen Preise können jederzeit ohne vorherige Ankündigung geändert werden. Alle von Captiv8 oder den Vertretern von Captiv8 angegebenen Preise sind dreißig (30) Tage gültig, sofern nicht schriftlich anders angegeben. Alle Preise für Produkte werden von Captiv8 angegeben oder, falls kein Preis angegeben oder angegeben wurde, den zum Zeitpunkt der Lieferung gültigen Preis von Captiv8. Alle Preise können aufgrund von Spezifikationen, Mengen, Rohstoffen, Produktionskosten, Versandvereinbarungen oder anderen Bedingungen angepasst werden, die nicht Bestandteil des ursprünglichen Preisangebots von Captiv8 sind.

  3. Spezifikationen

    1. Produktspezifikationen können ohne vorherige Ankündigung geändert werden.

  4. Zahlungsbedingungen

    1. Captiv8 behält sich das Recht vor, vom Käufer eine vollständige oder teilweise Vorauszahlung für alle Transaktionen zu verlangen und wird die Transaktionshistorie des Käufers jährlich überprüfen, um die Berechtigung für die Zahlungsbedingungen zu bestimmen. Zahlungsbedingungen sind ein Privileg, kein Recht, und die Berechtigung und die Art der Bedingungen werden ausschließlich von einem autorisierten Vertreter von Captiv8 bestimmt. Captiv8 kann dem Käufer bei Versand den Preis und alle anderen vom Käufer gemäß den hierin aufgeführten Bedingungen zu zahlenden Gebühren in Rechnung stellen. Sind oberflächlich keine Zahlungsbedingungen angegeben, erfolgt die Zahlung fünfzehn (15) Tage netto ab Rechnungsdatum. Zahlt der Käufer fällige Beträge nicht, hat der Käufer Captiv8 Zinsen in regelmäßiger Höhe von eineinhalb Prozent (1,5 %) pro Monat (oder dem höchsten gesetzlich zulässigen Satz) zuzüglich aller Kosten und Auslagen zu zahlen (einschließlich, aber nicht beschränkt auf angemessene Anwaltsgebühren und -kosten), die Captiv8 bei der Einziehung solcher überfälliger Beträge oder der anderweitigen Durchsetzung der Rechte von Captiv8 aus diesem Vertrag entstehen. Captiv8 behält sich das Recht vor, vom Käufer eine vollständige oder teilweise Vorauszahlung zu verlangen, wenn Captiv8 nach Treu und Glauben davon ausgeht, dass die Finanzlage des Käufers die angegebenen Zahlungsbedingungen nicht rechtfertigt. Alle Zahlungen sind in US-Dollar zu leisten.

  5. Steuern und sonstige Gebühren

    1. Die Preise für die Produkte schließen alle Verkaufs-, Mehrwertsteuer- und sonstigen Steuern und Abgaben aus, die in Bezug auf den Verkauf, die Lieferung oder die Verwendung von Produkten erhoben werden und deren Steuern und Abgaben vom Käufer zu zahlen sind.

  6. Produktrückgaberichtlinie

    1. Wenn ein Produkt zurückgesendet werden muss, wenden Sie sich bitte an den Kundendienst, um eine RMA-Nummer (Return Materials Authorization) zu erhalten. Anträge auf Rücksendung von Produkten müssen innerhalb von 30 Tagen nach Erhalt des Materials gestellt werden und Rücksendungen an Captiv8 müssen innerhalb von 30 Tagen nach RMA-Genehmigung eingehen. Alle Rücksendungen müssen von Captiv8 genehmigt und gemäß den DOT-Bestimmungen für den Transport gefährlicher Stoffe verpackt und etikettiert werden, und zwar so, dass das Produkt vor Beschädigung geschützt wird, um eine ordnungsgemäße Kreditwürdigkeit zu gewährleisten. Um eine schnelle Bearbeitung zu gewährleisten, sollte die Rücksendenummer außen auf der Verpackung angebracht und dem Produkt eine detaillierte Fehlerbeschreibung beigelegt werden. Captiv8 wird versuchen, allen angemessenen Rücksendungsanfragen nachzukommen; Für alle zurückgegebenen Artikel wird jedoch eine Wiederauffüllungsgebühr erhoben. Die folgenden Produkte können nicht zurückgegeben werden:

      1. Produkte, die nicht weiterverkauft werden können oder sich nicht in der Originalverpackung befinden;

      2. Produkte, die gekühlt werden müssen oder anderweitig verderblich sind;

      3. Produkte, die auf Sonderbestellungsbasis gekauft wurden;

      4. Produkte, die nicht direkt von Captiv8 gekauft wurden; und

      5. Produkte mit abgelaufener Haltbarkeit; und Produkte, die eingestellt wurden.

    2. Beschädigte Sendungen - Bitte überprüfen Sie Ihre Captiv8-Sendung nach Erhalt. Wenn äußerliche Schäden festgestellt werden, nehmen Sie die Sendung erst entgegen, wenn der Fahrer den Schaden auf seiner und Ihren Kopien des Lieferscheins vermerkt hat und Sie eine Überprüfung durch den Spediteur angefordert haben. Bewahren Sie alle Behälter und Verpackungsmaterialien zur Kontrolle auf. Wenn Sie beim Öffnen einer Sendung einen Mangel oder eine Beschädigung feststellen, müssen Sie innerhalb von fünfzehn (15) Tagen nach Lieferung eine Inspektion durch den Spediteur anfordern, oder Sie verzichten auf Ihr Recht, eine Reklamation zu erheben. Captiv8 behält sich das Recht vor, ein beschädigtes Produkt gegebenenfalls zu reparieren, bevor ein Ersatz oder eine Gutschrift festgestellt wird.

  7. Produkt- und Servicegarantien und Haftungsbeschränkungen

    1. Captiv8 garantiert dem Käufer Folgendes:

      1. Alle Produkte, die dem Kunden gemäß dieser Vereinbarung zur Verfügung gestellt werden (jeweils ein "Produkt" und zusammen die "Produkte") erfüllen die Spezifikationen des Herstellers für einen Zeitraum, der der in der Produktherstellerliteratur angegebenen Garantiezeit oder sechzig (60) Tagen entspricht, was auch immer länger ist; und

      2. Die gegebenenfalls erbrachten Dienstleistungen entsprechen der angegebenen Art und Qualität und werden von qualifiziertem Personal ausgeführt.

    2. Sollte sich ein hierunter garantiertes Produkt oder eine Garantie als fehlerhaft oder nicht konform erweisen, besteht die alleinige Haftung von Captiv8 und der einzige Rechtsbehelf des Kunden darin, dass Captiv8 repariert oder (i) nach Wahl von Captiv8 (i) den Service ersetzt (oder den Service erneut durchführt), ohne Kosten für den Kunden, ein solches defektes oder nicht konformes Produkt mit einem nicht defekten oder konformen Produkt (sofern zutreffend) oder (ii) dem Kunden alle Beträge gutschreiben, die in Bezug auf das defekte oder nicht konforme Produkt oder die Dienstleistung nach Erhalt durch Captiv8 bezahlt wurden des defekten oder nicht konformen Produkts. Im Falle eines Austauschs gilt für das Austauschprodukt die Garantie für den Rest der ursprünglichen Garantiezeit oder neunzig (90) Tage, je nachdem, welcher Zeitraum länger ist.

    3. Captiv8 ist jedoch in keinem Fall verpflichtet, Reparaturen, Ersatz oder Korrekturen vorzunehmen, die ganz oder teilweise aufgrund (i) normaler Abnutzung, (ii) Unfall, Katastrophe oder höherer Gewalt, ( iii) Missbrauch, Fehler oder Fahrlässigkeit des oder durch den Käufer, (iv) Verwendung der Produkte in einer Weise, für die sie nicht bestimmt sind, (v) externe Ursachen für die Produkte, wie z. B. Stromausfall oder Stromausfall Überspannungen, (vi) unsachgemäße Lagerung und Handhabung der Produkte, (vii) Unwirksamkeit des Produkts, (viii) Produktablauf oder (ix) andere unbeabsichtigte Folgen der Produktnutzung aufgrund von Faktoren, die außerhalb der Kontrolle von Captiv8 liegen. Jede Installation, Wartung, Reparatur, Wartung, Verlegung oder Änderung an den Produkten oder sonstige Manipulationen an den Produkten, die von einer anderen Person oder Einrichtung als Captiv8 ohne vorherige schriftliche Genehmigung von Captiv8 durchgeführt werden, oder jede Verwendung von nicht von Captiv8 gelieferten Ersatzteilen ist mit sofortiger Wirkung alle Garantien in Bezug auf die betroffenen Produkte aufheben und aufheben.

    4. Die Gewährleistung von Captiv8 ist auf Produkte beschränkt, die defekt oder nicht konform sind, die als ein Produkt definiert sind, das außerhalb der vom Hersteller definierten Produktspezifikationen liegt. Ein defektes oder nicht konformes Produkt umfasst keine Produkte, die der Gebrauchstauglichkeit des Kunden oder den besonderen Betriebsbedingungen oder Anwendungen des Kunden nicht entsprechen.

    5. Die aus dieser Garantieerklärung hervorgehenden Verpflichtungen zur Reparatur oder zum Ersatz eines defekten Produkts sind das einzige Rechtsmittel des Käufers im Falle eines defekten Produkts. CAPTIV8 LEHNT HIERMIT ALLE ANDEREN GEWÄHRLEISTUNGEN ODER GARANTIEN HINSICHTLICH DES GEGENSTANDES DIESER VEREINBARUNG AUS, OB GESETZLICH, SCHRIFTLICH, MÜNDLICH, AUSDRÜCKLICH ODER STILLSCHWEIGEND, EINSCHLIESSLICH, OHNE EINSCHRÄNKUNG, JEGLICHE GEWÄHRLEISTUNG DER GEWÄHRLEISTUNGSFÄHIGKEIT ODER EIGNUNG. Alle ausdrücklichen oder stillschweigenden Garantien oder Ansprüche von Captiv8 für seine Produkte sind nur gültig, wenn sie von Captiv8 direkt an den Käufer oder über einen von Captiv8 autorisierten US-amerikanischen oder weltweiten Distributor verkauft werden. Ungeachtet des Vorstehenden werden von Captiv8 gelieferte Produkte, die Captiv8 von einem Originalhersteller oder Drittanbieter bezieht, nicht von Captiv8 garantiert, aber Captiv8 verpflichtet sich, dem Käufer alle Gewährleistungsrechte an diesem Produkt abzutreten, die Captiv8 möglicherweise vom Originalhersteller oder Dritten hat Vertragsparteienlieferanten, soweit eine solche Abtretung von diesem Originalhersteller oder Drittlieferanten gestattet ist.

  8. Haftungsbeschränkung

    1. Ungeachtet anderslautender Bestimmungen hierin ist die Haftung von Captiv8 im Rahmen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen (ob aufgrund von Vertragsbruch, unerlaubter Handlung, Schadenersatz oder anderweitig, jedoch unter Ausschluss der Haftung von Captiv8 für Garantieverletzungen (der einzige Rechtsbehelf für wie oben unter GARANTIE vorgesehen)) darf einen Betrag in Höhe des niedrigeren Gesamtkaufpreises nicht überschreiten, den der Käufer bisher an Captiv8 in Bezug auf das Produkt bzw. die Produkte, die eine solche Haftung begründen, gezahlt hat. Ungeachtet anderslautender Bestimmungen hierin haftet Captiv8 in keinem Fall für indirekte, besondere, Folge- oder zufällige Schäden (einschließlich, aber nicht beschränkt auf Schäden durch Nutzungsausfall von Einrichtungen oder Ausrüstung, Verlust oder Verletzung von Erntegut, Verlust oder Verletzung von Vieh , Umsatzeinbußen, Datenverlust, entgangener Gewinn oder Verlust des Geschäftswerts), die sich aus der Verwendung oder Handhabung des Produkts oder der Produkte ergeben, unabhängig davon, ob der Verkäufer (a) über die Möglichkeit solcher Schäden informiert wurde oder (b) ist fahrlässig. Der Kauf und die Verwendung des Produkts erfolgen auf eigene Gefahr des Kunden.

  9. Entschädigung

    1. Der Kunde muss Captiv8 und seine leitenden Angestellten, Direktoren, Mitarbeiter und Vertreter mit kompetenten Rechtsbeiständen verteidigen, entschädigen und halten und Captiv8 von und gegen alle Ansprüche, Klagen, Haftungen, Ausgaben, Kosten oder Verluste schadlos halten (einschließlich, aber nicht beschränkt auf angemessene Anwälte ' Gebühren und Auslagen und Gerichtskosten) in dem Umfang, der sich aus oder im Zusammenhang mit: (i) Fahrlässigkeit oder vorsätzlichem Fehlverhalten des Käufers, seiner Vertreter, Mitarbeiter, Vertreter oder Auftragnehmer ergibt; (ii) Verwendung eines Produkts in einer Anwendung oder Umgebung, für die es nicht entwickelt wurde; (iii) Änderungen eines Produkts durch andere Personen als Captiv8 ohne vorherige schriftliche Zustimmung von Captiv8; (iv) die Einhaltung von Designs, Spezifikationen oder Anweisungen durch Captiv8, die der Käufer Captiv8 zur Verfügung gestellt hat; (v) jeder Verstoß des Kunden gegen seine Verpflichtungen aus diesem Vertrag. Dieser Abschnitt 10 gilt auch nach Beendigung und Kündigung dieser Vereinbarung.

  10. Geschützte Informationen

    1. Der Käufer stimmt zu, dass alle Preise, Rabatte und technischen Informationen, die Captiv8 dem Käufer zur Verfügung stellt, vertrauliche und geschützte Informationen von Captiv8 sind. Der Käufer verpflichtet sich, (1) diese Informationen vertraulich zu behandeln und diese Informationen nicht an Dritte weiterzugeben und (2) diese Informationen ausschließlich für interne Zwecke des Käufers und in Verbindung mit den hierin gelieferten Produkten zu verwenden. Nichts hierin soll die Verwendung von Informationen einschränken, die der Öffentlichkeit zur Verfügung stehen. Der Käufer wird seine Mitarbeiter, Erfüllungsgehilfen und Vertreter auf diese Pflichten hinweisen und sie zur Übernahme gleichwertiger Pflichten auffordern.

  11. Sonstiges

    1. Kündigung – Diese Vereinbarung kann von jeder Partei aus Gründen der Bequemlichkeit jederzeit nach angemessener schriftlicher Mitteilung an die andere Partei gekündigt werden. Im Falle einer Kündigung oder eines Ablaufs dieser Vereinbarung werden dem Kunden die Produkte, die bis zum Datum des Inkrafttretens einer solchen Kündigung oder eines solchen Ablaufs versandt wurden, sowie alle für den Kunden zu diesem Zeitpunkt im Bestand von Captiv8 gekauften kundenspezifischen Produkte sofort in Rechnung gestellt, und der Kunde zahlt den Rechnungsbetrag unverzüglich nach Erhalt einer solchen Rechnung.

    2. Lieferung, Stornierung und Änderungen durch den Käufer - Die Produkte werden an den vom Käufer angegebenen Bestimmungsort, die Versandstelle von FOB Captiv8, versandt. Captiv8 hat das Recht, nach eigener Wahl Teillieferungen der Produkte vorzunehmen und jede Lieferung gesondert in Rechnung zu stellen. Die Lieferung aller Bestellungen erfolgt FCA (INCOTERMS 2000). Versand- und Bearbeitungsgebühren, spezielle Verpackungsmaterialien (z. B. Eisbeutel), Frachtführerzuschläge und gesetzlich vorgeschriebene Gefahrgutgebühren werden der Rechnung gesondert hinzugefügt. Captiv8 behält sich das Recht vor, die Lieferung von Produkten während des Transports einzustellen und Lieferungen ganz oder teilweise zurückzuhalten, wenn der Käufer eine fällige Zahlung an Captiv8 nicht leistet oder anderweitig seinen Verpflichtungen aus diesem Vertrag nicht nachkommt. Alle Versand- und Liefertermine sind nur ungefähre Angaben, und Captiv8 haftet nicht für Verluste oder Schäden, die aus einer Lieferverzögerung oder einer Nichtlieferung resultieren, die auf Ursachen zurückzuführen sind, die außerhalb der angemessenen Kontrolle von Captiv8 liegen. Im Falle einer Verzögerung aufgrund von Gründen, die außerhalb der angemessenen Kontrolle von Captiv8 liegen, behält sich Captiv8 das Recht vor, die Bestellung zu stornieren oder die Lieferung innerhalb einer angemessenen Frist zu verschieben, und der Käufer ist nicht berechtigt, die Lieferung zu verweigern oder anderweitig von jeglichen Verpflichtungen als Folge einer solchen Verzögerung. In Bearbeitung befindliche Bestellungen können nur mit schriftlicher Zustimmung von Captiv8 und gegebenenfalls gegen Zahlung der Stornierungsgebühren von Captiv8 storniert werden. In Bearbeitung befindliche Aufträge dürfen nur mit schriftlicher Zustimmung von Captiv8 und nach Vereinbarung der Parteien über eine entsprechende Anpassung des Kaufpreises geändert werden. Für Produkte, die ohne vorherige schriftliche Zustimmung von Captiv8 zurückgegeben werden, wird keine Gutschrift gewährt.

  12. Titel und Verlustrisiko

    1. Ungeachtet der oben genannten Handelsbedingungen und vorbehaltlich des Rechts von Captiv8, die Lieferung von Produkten während des Transports einzustellen, gehen das Eigentum und die Gefahr des Verlustes der Produkte auf den Käufer über, sobald Captiv8 die Produkte an den Spediteur übergeben hat; vorausgesetzt jedoch, dass das Eigentum an Software, die in den Produkten enthalten ist oder einen Teil davon bildet, jederzeit bei Captiv8 oder dessen Lizenzgeber(n) verbleiben.

    2. Salvatorische Klausel – Sollte eine Bestimmung oder Bestimmung dieser Vereinbarung oder einer ihrer Anwendungen ungültig oder nicht durchsetzbar sein, bleiben der Rest dieser Vereinbarung und die Anwendung der Bestimmungen und Bestimmungen davon unberührt, bleiben jedoch gültig und durchsetzbar.

    3. Anwendbares Recht, Gerichtsstand - Diese Vereinbarung wird gemäß den Gesetzen des Staates Wyoming (und dem Bundesrecht der Vereinigten Staaten, soweit anwendbar) geschlossen und wird ausschließlich in Übereinstimmung mit diesen ausgelegt und durchgesetzt, ohne dass anderweitig geltende Grundsätze wirksam werden effect von Rechtskollisionen. Alle Klagen oder Verfahren, die darauf abzielen, eine Bestimmung dieser Vereinbarung oder basierend auf einem Recht, das sich aus dieser Vereinbarung ergibt, gegen eine der Parteien durchzusetzen, wird vor den Gerichten des Staates Wyoming erhoben, und jede der Parteien stimmt der Gerichtsbarkeit dieser zu Gerichte (und der zuständigen Berufungsgerichte) in einer solchen Klage oder einem solchen Verfahren. Im Falle eines Gerichtsverfahrens zwischen Captiv8 und dem Käufer im Zusammenhang mit dieser Vereinbarung kann keine der Parteien das Recht auf ein Schwurgerichtsverfahren beanspruchen, und beide Parteien verzichten auf jegliches Recht, das ihnen nach geltendem Recht oder anderweitig auf ein Recht auf ein Schwurgerichtsverfahren zusteht .

    4. Fristen – Ungeachtet entgegenstehender Gesetze oder Gesetze muss jede Klage, die auf die Durchsetzung einer Bestimmung dieser Vereinbarung gerichtet ist oder auf einem sich aus dieser Vereinbarung ergebenden Recht beruht, innerhalb eines (1) Jahres ab dem Datum, an dem der Klagegrund entstanden ist, eingereicht werden.

    5. Durchsetzbarkeit - Das Versäumnis von Captiv8, eine der hierin enthaltenen Bestimmungen durchzusetzen, oder der Verzicht von Captiv8 auf eine Verletzung einer hierin enthaltenen Bestimmung stellt keinen Verzicht auf eine andere Verletzung oder eine solche Bestimmung dar.

    6. Abtretung - Diese Vereinbarung ist für die Parteien und ihre jeweiligen Nachfolger und zulässigen Zessionare und Beauftragten bindend und gilt zu Gunsten dieser; vorausgesetzt jedoch, dass keine Partei das Recht hat, ihre Rechte oder Pflichten aus dieser Vereinbarung oder Teile davon ohne vorherige schriftliche Zustimmung der anderen Partei zu übertragen, abzutreten oder zu delegieren (außer dass jede Partei diese Vereinbarung an ein Elternteil abtreten kann, Tochtergesellschaft oder Nachfolgegesellschaft ohne eine solche Zustimmung).

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